Bereich I
Flucht- & Rettungswegpläne
Normgerechte Flucht- und Rettungswegpläne für Unternehmen und Gewerbebetriebe – klar, prüfsicher und nach aktueller Norm.
Warum ist das Pflicht?
Flucht- und Rettungswegpläne sind für viele Arbeitsstätten gesetzlich vorgeschrieben (u. a. nach ASR A2.3) – etwa bei einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten, unübersichtlichen Gebäudestrukturen oder auf Anordnung der Behörde. Fehlen sie oder sind sie veraltet, drohen im Ernstfall Verzögerungen bei der Rettung und rechtliche Konsequenzen für den Betreiber.
Flucht- und Rettungswegpläne sind für viele Arbeitsstätten gesetzlich vorgeschrieben (u. a. nach ASR A2.3) – etwa bei einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten, unübersichtlichen Gebäudestrukturen oder auf Anordnung der Behörde. Fehlen sie oder sind sie veraltet, drohen im Ernstfall Verzögerungen bei der Rettung und rechtliche Konsequenzen für den Betreiber.
Leistungen im Detail
Was Sie von mir erwarten können
- Begehung & Bestandsaufnahme vor Ort
- Erstellung normgerechter Pläne nach DIN ISO 23601
- Abstimmung mit Behörden
- Auf Wunsch: ergänzende Feuerwehrpläne nach DIN 14095
So läuft die Zusammenarbeit ab
Vier Schritte zu Ihrem Plan
I
Erstgespräch & Begehung
Ich schaue mir Ihr Objekt vor Ort an und kläre den Umfang.
II
Planerstellung
Ausarbeitung nach DIN ISO 23601, abgestimmt auf die Gegebenheiten vor Ort.
III
Abstimmung mit Behörden
Prüfung und Freigabe gemeinsam mit der zuständigen Behörde.
IV
Übergabe & Aushang
Fertige Pläne zur Aushängung, inklusive Beratung zur Umsetzung.
Unverbindliches Erstgespräch anfragen
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Betrieb betroffen ist? Ich prüfe das gerne kurz und unverbindlich mit Ihnen.
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